Sie möchten wissen, wie und was Sie auf Ihren Grundstück bauen dürfen? Sie haben Fragen zu Bauanträgen und Verfahren, zum Bauen allgemein oder zur Wohnbauförderung?
Dann sind Sie hier richtig.
Die Bauordnungsabteilung ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in der Stadt Neuwied zum Thema Bauen und Wohnungsbauförderung. Durch umfangreiche Beratungen in baurechtlichen Verfahren unterstützen wir Sie bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens. Wir beraten Sie aber auch zu Fördermöglichkeiten im Wohnungsbau des Landes Rheinland-Pfalz und zum Thema Wohnberechtigungsscheine.
Die Bauordnungsabteilung nimmt aber auch ordnungsbehördliche Aufgaben wahr. Bei städtebaulichen Belangen, dem Nachbarschutz und bei evtl. gefahrdrohenden Zuständen greift die Bauordnungsabteilung ordnend ein.
Ihre zentrale Stelle bei der Bauaufsicht der Stadt Neuwied ist der Infopunkt im:
Verwaltungsgebäude, Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied
1. OG, Zimmer 164
E-mail: bauamt@stadt-neuwied.de
Servicezeiten:
Mo-Do 8:30- 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:00 - 12:00 Uhr
Hier erhalten Sie Informationen, welcher Sachbearbeiter für Ihr Bauvorhaben zuständig ist oder wer Sie fachkundig beraten kann.
Sie bekommen hier auch alle notwendigen Bauantragsformulare, die zur Genehmigung Ihres Bauvorhabens notwendig sind, sowie den Antrag auf Werbeunterlagen. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit, nach vorheriger Terminabsprache, Altakten einzusehen.
Für Beratungen empfehlen wir individuelle Terminabsprachen, damit wir uns Zeit für Sie nehmen können.
Unsere Dienstleistungen
- Bauvoranfragen
- Baugenehmigungen
- Freistellungsverfahren
- Überwachung und Abnahme von Neu-, Erweiterungs- u. Umbauten
- Bauberatung zu der baurechtlichen Bestimmungen
- Feststellung und Bearbeitung von illegalem Bauen und gefahrdrohenden Zuständen
- Bauaufsichtliche Verfügungen
- Zulassung von Außenwerbung und Warenautomaten
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem WEG
- Gebrauchsabnahmen für "Fliegende Bauten "
- Zustimmungsverfahren von Vorhaben des Bundes und der Länder
- Stellungnahme zu Vorhaben nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
- Sicherheitsüberprüfung von Gebäuden besonderer Art und Nutzung
- Eintrag und Löschung von Baulasten
- Führung des Baulastenverzeichnisses
- Förderung von Wohneigentum und Modernisierungen
- Wohnberechtigungsscheine
Ihre Ansprechpartner
Jörg Steuler, Leiter des Bauamtes
Engerser Landstr. 17
56564 Neuwied
Tel: 02631/802-600
Fax: 02631/802-645
E-mail: bauamt@neuwied.de
Für die Stadtteile:
Neuwied Mitte
Stadtteile: Neuwied, Heddesdorf
Achim Schumann
Tel.: 02631 / 802-636
Neuwied Ost
Stadtteile: Block, Engers, Gladbach, Heimbach - Weis, Oberbieber, Torney
Achim Schumann/Ulrich Paffrath
Tel.: 02631 / 802-636 und 802-640
Neuwied West
Stadtteile: Altwied, Feldkirchen, Irlich, Rodenbach, Segendorf, Gewerbegebiet Distelfeld
Ulrich Paffrath
Tel.: 02631 / 802-640
Falls Sie persönlich mit uns sprechen möchten, vereinbaren Sie am einfachsten einen individuellen Termin. Es besteht sonst die Möglichkeit, dass Ihr Ansprechpartner einen Baustellentermin wahrnimmt.
Unser Mann vor Ort:
Baukontrolle
Dietmar Preußer
02631 / 802-646
Zuständig für Baukontrollen, Abnahmen, Besichtigungen usw.
Förderung von Wohneigentum
Das Land Rheinland-Pfalz stellt für die Bildung von Wohneigentum (Neubau, Ankauf eines Hauses oder Wohnung) zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.
Die Förderung wird ab dem Programmjahr 2008 nur noch im sogenannten „Hausbankenverfahren“ angeboten.
Dies geschieht durch die Aufstellung einer Bestätigung, die die Antragsteller berechtigt, bei einem von ihnen auszuwählenden Kreditinstitut (Hausbank) das Förderangebot des Landes Rheinland-Pfalz in Anspruch nehmen zu können.
Die Förderzugangsberechtigung (Prüfung der Einhaltung von Einkommensgrenzen, Haushaltsgröße, Höhe des zinsgarantierten Kapitalmarktdarlehen etc.) wird ausschließlich durch die Verwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten sowie die Kreisverwaltungen erteilt.
Für Neubauten sowie Ankauf eines Hauses oder einer Wohnung in der Stadt Neuwied einschließlich der Stadtteile ist die Stadtverwaltung Neuwied zuständig.
Baulasten
Allgemeine Informationen:
Im baurechtlichen Genehmigungsverfahren kann die Baulast zur Hilfe genommen werden, um rechtliche Hindernisse auszuräumen.
Dies ist der Fall, wenn zur Baugenehmigung auf einen anderen Grundstück öffentlich-rechtliche Verhältnisse gesichert werden müssen.
Das Bauamt wird sie informieren, wenn eine Baulast erforderlich ist.
Sie ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die freiwillig gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen wird und betrifft ein Tun, Dulden oder Unterlassen.
Bsp.: Vereinigungsbaulast, Abstandsflächenbaulast,...
Notwendige Unterlagen:
1. formloser Antrag auf Baulasteintragung
2. beglaubigter Grundbuchauszug aller belasteten Grundstücke (erhältlich beim Amtsgericht Neuwied, Grundbuchamt), sowie unbeglaubigter Grundbuchauszug aller begünstigten Grundstücke (jeweils nicht älter als 1 Monat)
3. amtlicher Lageplan (4-fach), nicht älter als 1 Monat, erhältlich beim Katasteramt Neuwied (Tel. 02631 986-00)
4. Zeichnungen oder Angaben der Baulastflächen auf allen Lageplänen. Die Zeichnungen sind in grün anzulegen. Die von der Baulast betroffenen Flächen sind von dem Katasteramt, einem/er öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in oder einer Vermessungsdienststelle zu kennzeichnen.
Auskunft aus den Baulastenverzeichnis:
Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann im Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen. Dazu gehören vor allem die Eigentümer, Kaufinteressenten, Hypotheken- und Grundschuldgläubiger.
Gebühren:
Für die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis sowie schriftliche Auskünfte und Abschriften werden Gebühren erhoben.
Ihre Ansprechpartnerin:
Natalie Schmidt
Zimmer-Nr. 158
Tel.: 02631/802-632
Modernisierung
Im Rahmen des Modernisierungsprogramms fördert das Land Rheinland-Pfalz unter anderem Maßnahmen zur Energieeinsparung mit zinsverbilligten Darlehen und mit Zuschüssen.
Eigentümer von Wohnimmobilien können für Investitionen von mindestens 10.000 und höchstens 30.000 Euro ein zinsverbilligtes Darlehen beantragen.
Ob ein Förderdarlehen für selbst genutzte Wohnungen gewährt werden kann, hängt vom Einkommen des Antragstellers ab.
Bei vermieteten Wohnungen wird vorrausgesetzt, dass die anfängliche Miete nach Abschluss der Arbeiten eine bestimmte Höhe (in Neuwied derzeit 5,35 € pro m² Wohnfläche) nicht übersteigt.
Als Alternative zu den Darlehen gibt es im Modernisierungsprogramm einen nicht zurückzuzahlenden Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent der Investition für Modernisierungsmaßnahmen zwischen mindestens 2.000 Euro und höchstens 10.000 Euro.
Auch dieses Programm ist einkommensabhängig.
Wohnberechtigungsschein
Für die Anmietung einer vom Land Rheinland-Pfalz geförderten Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins erforderlich.
Die Bescheinigung wird ausgestellt, wenn Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Auch Wohnflächenobergrenzen (je nach Haushaltsgröße) sind zu beachten.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Reiner Bermel
Zimmer-Nr. 152
Tel.: 02631/802-648
Fax: 02631/802-645
Weitere Informationen erhalten sie unter www.fm.rlp.de
Rubrik Bauen und Wohnen