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Hinweis zum Vollzug des Sammlungsgesetzes:

ADD verfügt landesweites Spendensammlungsverbot gegen den Verein Kinderkrebsvorsorge e.V. mit Sitz in Saarbrücken

Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein Kinderkrebsvorsorge e.V. mit Sitz in Saarbrücken / Saarland mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz untersagt. Das Sammlungsverbot ist bestandskräftig.
Der 2004 gegründete Saarbrücker Verein Kinderkrebsvorsorge führt öffentliche Spendenaufrufe durch und lässt Fördermitglieder ein werben.
Die sammlungsrechtliche Überprüfung des „Kinderkrebsvorsorge e.V.“ erfolgte aufgrund des bereits bestandskräftigen Spendensammlungsverbotes in Rheinland-Pfalz gegen den Partnerverein „Förderkreis Kinderkrebsvorsorge e.V.“ mit gleicher Vereinsanschrift.
Nach umfangreicher sammlungsrechtlicher Prüfung der ADD ist insgesamt keine ausreichende Gewähr der Verwendung der Geldspenden für die in der Öffentlichkeit beworbene Hilfe krebskranker Kinder gegeben.
Insbesondere die hohen Kosten für Werbung und Verwaltung sowie für Internetdienstleistungen führen zu sammlungsrechtlichen Zweifeln an einer angemessenen Verwendung der Geldspenden für unmittelbare Projektzuwendungen.
Der Verein wurde darüber hinaus verpflichtet, alle rheinland-pfälzischen Fördermitglieder über das sofort vollziehbare Sammlungsverbot schriftlich zu informieren und den Einzug von Förderbeiträgen sowie Geldspenden zu stoppen.
Sollten weiterhin Spendensammlungen und Spendeneinzüge im Namen des Förderkreis Kinderkrebsvorsorge e.V. sowie der Kinderkrebsvorsorge e.V. in Rheinland-Pfalz erfolgen, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.








Ordnungsamt