Ausschreibung

Mit der Stadtverwaltung Neuwied ins Geschäft kommen: 
Unsere Ausschreibungen.

Wir freuen uns über zuverlässige Unternehmen, die mit uns vertrauensvoll zusammenarbeiten wollen.

Verdingungsstelle der Stadtverwaltung Neuwied

Elektronische Vergabe (e-Vergabe)

Die zentrale Verdingungsstelle der Stadtverwaltung Neuwied (ZvSt.) schreibt - soweit es deren Aufgabengebiet betrifft - im Namen und im Auftrag der Stadt Neuwied alle nationalen und europaweiten Vergabeverfahren nur noch in digitaler Form (e-Vergabe) aus.

Unser Ziel ist es, den gesamten Vergabeprozess elektronisch durchzuführen, um den Datenaustausch schneller und effizienter zu gestalten. Wir sind der Überzeugung, dass sich durch diese Optimierung sowohl auf der Bieterseite als auch auf der Auftraggeberseite erhebliche Zeit- und Kostenersparnisse ergeben. Der Fokus liegt dabei viele interessierte Unternehmen vom Nutzen der elektronischen Vergabe (e-Vergabe) zu überzeugen. 

Die e-Vergabe bezeichnet die elektronische Durchführung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Im Vordergrund steht die Nutzung von elektronischen Informations- und Kommunikationsmitteln, zum Zwecke der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen. Die elektronische Beschaffung (e-Vergabe) erlaubt es, Vergabeverfahren vollständig über das Internet und spezielle Vergabeplattformen abzuwickeln. 

Unter Zuhilfenahme einer „Vergabeplattform“ werden sämtliche Verfahrensschritte elektronisch auf gesicherte Art und Weise bewerkstelligt. Die Erstellung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber, die Kommunikation mit den Interessenten bei einer freiwilligen Registrierung, die elektronische Angebotserstellung und Angebotsabgabe bei Bedarf, die Angebotsöffnung sowie die Prüfung und Wertung der Angebote und die Zuschlagserteilung können auf einer Vergabeplattform vorgenommen werden.

In diesem Kontext wählten wir, um diese Herausforderung der elektronischen Vergabe zu  bewältigen, nach einer querschnittlichen Betrachtungsweise den Plattformbetreiber „subreport“ aus. Mit der Vergabeplattform „subreport ELViS“ hat bereits die Stadtwerke Neuwied GmbH die besten Erfahrungen in der Praxis gemacht und die Anforderungen der „e-Vergabe“ erfolgreich umgesetzt. „subreport ELViS“ bietet nach unserer Auffassung für die unterschiedlichen e-Vergabelösungen das beste Portfolio an.

Freier Download von Vergabeunterlagen

Im Zuge der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU stellt die ZvSt. der Stadtverwaltung Neuwied Ausschreibungen für die interessierten Unternehmen den Download von Vergabeunterlagen im Vergabeprozess kostenlos bereit.


Allgemeiner Hinweis zur Verfahrensweise bei EU-weiten Vergabeverfahren:

Seit 18. April 2016 müssen öffentliche Auftraggeber und Unternehmen im Oberschwellenbereich grundsätzlich elektronische Mittel zur Kommunikation nutzen (vgl. § 97 Abs. 5 GWB, § 9 Abs. 1 VgV).

Die ZvSt. der Stadtverwaltung Neuwied  kommt gemäß § 41 Absatz 1 Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Vergabeverordnung-VGV) seiner Verpflichtung nach und gibt in der Auftragsbekanntmachung mit der Vergabeplattform „subreport ELViS“ die elektronische Adresse an, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt - ohne vorherige Registrierung - durch die interessierten Unternehmen abgerufen werden können.

Der unentgeltliche Download der Vergabeunterlagen ist unter dem vorgegebenen Link des jeweiligen Langtextes möglich.

Es ist selbstverständlich jedem Interessenten gemäß § 9 Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2 Grundsätze der Kommunikation (Vergabeverordnung-VGV) freigestellt, für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sich über die Vergabeplattform „subreport ELViS“  freiwillig und kostenlos registrieren zu lassen. Diese Registrierung kann man bei Bedarf auf der Homepage der Firma subreport unter folgendem Link: www.subreport-elvis.de/anmeldung.html vornehmen.

Die ZvSt. der Stadtverwaltung Neuwied bietet den Unternehmen an, die von einer freiwilligen Registrierung Abstand nehmen möchten, durch E-Mail verdingungsstelle@neuwied.de mit ihr in Kontakt zu treten.

Nur auf dieser Basis kann ein Informationsaustausch zwischen der ZvSt. der Stadtverwaltung Neuwied und den Interessenten während des Vergabeverfahrens  gewährleistet werden.

Der unregistrierte Abruf der Vergabeunterlagen kann einen großen Nachteil mit sich bringen:

Die Interessenten ohne Registrierung können nicht aktiv - ohne ihr eigenes Zutun - zum Vergabeverfahren informiert werden. Sie müssen sich selbstständig sachkundig machen. Das bedeutet, dass diese „Nicht registrierten Unternehmen“ Gefahr laufen, unter Umständen  weder von eventuellen Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen noch von Antworten auf Fragen rund um das Vergabeverfahren durch die ZvSt. der Stadtverwaltung Neuwied Kenntnis zu erhalten. Sie tragen etwaige Risiken selbst, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben. Der Ausschluss vom weiteren Verfahren kann die Folge sein.

Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen Registrierung über die Vergabeplattform subreport ELViS möglich!    

Die Unternehmen, die ihre Teilnahmeanträge und Angebote auf elektronischem Weg einreichen wollen, müssen sich registrieren. Nur so ist eine ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung möglich. Unter dieser Voraussetzung können die interessierten Unternehmen bereits jetzt zum einen alle aktuelle Informationen während der Ausschreibungsphase durch die ZvSt.der Stadtverwaltung Neuwied unmittelbar über die Vergabeplattform subreport ELViS erhalten, zum anderen bei Bedarf die Angebotsunterlagen - bepreist und verschlüsselt für den berechtigten Submissionsleiter - auf der Vergabeplattform "subreport ELViS" wieder einstellen.

Form und Übermittlung der Interessenbekundungen, Interessenbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote mithilfe elektronischer Mittel

Mit den Vorschriften zum Einsatz elektronischer Mittel bei der Kommunikation und bei der Datenübermittlung vollzieht die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU einen Paradigmenwechsel.

Im neuen Vergaberecht oberhalb der Schwellenwerte begegnet uns die Textform an einigen Stellen.

Von herausragender Bedeutung sind besonders § 53 Abs. 1 VgV und § 11 EU Abs. 4 VOB/A 2016, wonach die Angebote in Textform einzureichen sind. Damit hat sich der alte Zwang zur Verwendung der elektronischen Signatur erledigt. Nur in begründeten Einzelfällen darf noch die Verwendung der elektronischen Signatur vorgeschrieben werden (§ 53 Abs. 3 VgV; § 11 EU Abs. 5 Satz 2 VOB/A 2016; § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 VOB/A 2016).

Die Einreichung von Angeboten, Interessensbekundungen und Teilnahmeanträgen ist in der Regel in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) möglich.

Allgemeiner Hinweis zur Verfahrensweise bei nationalen Vergabeverfahren:

Mit Datum 01.Oktober 2016 ist von den öffentlichen Auftraggebern im Unterschwellenbereich der überarbeitete Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) - Ausgabe 2016 anzuwenden.

Um den Anforderungen der  v. g. VOB/A nachzukommen, gibt die ZvSt.der Stadtverwaltung Neuwied gemäß § 11 Absatz 3 Grundsätze der Informationsübermittlung (Teil A VOB/A) in der Auftragsbekanntmachung mit der Vergabeplattform „subreport ELViS“ die elektronische Adresse an, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt - ohne vorherige Registrierung - durch die interessierten Unternehmen abgerufen werden können.

Der unentgeltliche Download der Vergabeunterlagen ist unter dem vorgegebenen Link des jeweiligen Langtextes möglich.

Es ist selbstverständlich jedem Interessenten gemäß § 11 Absatz 6 Satz 3 Grundsätze der Informationsübermittlung (Teil A VOB/A) freigestellt, für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sich über die Vergabeplattform subreport ELViS freiwillig und kostenlos registrieren zu lassen. Diese Registrierung kann man bei Bedarf auf der Homepage der Firma subreport unter folgendem Link: www.subreport-elvis.de/anmeldung.html vornehmen.

Die ZvSt. der Stadtverwaltung Neuwied bietet den Unternehmen an, die von einer freiwilligen Registrierung Abstand nehmen möchten, durch E-Mail verdingungsstelle@neuwied.de mit ihr in Kontakt zu treten.

Nur auf dieser Basis kann ein Informationsaustausch zwischen der ZvSt. der Statverwaltung Neuwied und den Interessenten während des Vergabeverfahrens  gewährleistet werden.

Der unregistrierte Abruf der Vergabeunterlagen kann einen großen Nachteil mit sich bringen:

Die Interessenten ohne Registrierung können nicht aktiv - ohne ihr eigenes Zutun - zum Vergabeverfahren informiert werden. Sie müssen sich selbstständig sachkundig machen.

Das bedeutet, dass diese „Nicht registrierten Unternehmen“ Gefahr laufen, unter Umständen  weder von eventuellen Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen noch von Antworten auf Fragen rund um das Vergabeverfahren durch die ZvSt. der Stadtverwaltung Neuwied Kenntnis zu erhalten. 

Sie tragen etwaige Risiken selbst, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben. Der Ausschluss vom weiteren Verfahren kann die Folge sein.

Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen Registrierung über die Vergabeplattform subreport ELViS möglich!

Die Unternehmen, die ihre Teilnahmeanträge und Angebote auf elektronischem Weg einreichen wollen, müssen sich registrieren. Nur so ist eine ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung möglich. Unter dieser Voraussetzung können die interessierten Unternehmen bereits jetzt zum einen alle aktuelle Informationen während der Ausschreibungsphase durch die ZvSt. der Stadtverwaltung Neuwied unmittelbar über die Vergabeplattform subreport ELViS erhalten, zum anderen bei Bedarf die Angebotsunterlagen - bepreist und verschlüsselt für den berechtigten Submissionsleiter - auf der Vergabeplattform "subreport ELViS" wieder einstellen.   

Form und Übermittlung der Angebote und Teilnahmeanträge mithilfe elektronischer Mittel

Die Unternehmen übermitteln, gemäß § 11 Absatz 4 Grundsätze der Informationsübermittlung Abschnitt 1 Teil A (VOB/A) der aktuellen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2016, ihre Angebote und Teilnahmeanträge in Textform mithilfe elektronischer Mittel. 

Die Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist in der Regel in Textform nach    § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) möglich.

Hinweis in eigener Sache:

Alle Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“ von uns ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt!

Bis zum 18. Oktober 2018 lässt der GB 103 Ausschreibungen Angebote auch in Papierform zu und führt auch weiterhin gemäß § 14a Öffnung der Angebote etc. Abschnitt 1 Teil A (VOB/A) einen herkömmlichen Eröffnungstermin unter Anwesenheit der Bieter durch. 

Eine Angebotsabgabe per Fax oder als E-Mail ist nicht zulässig!

Angebotsabgabe in Papierform:

Der Angebotsumschlag muss verschlossen und zwingend durch den Etikett-Aufkleber gekennzeichnet sein!

Der Bieter hat neben dem Ausdruck des Leistungsverzeichnisses zusätzlich das Leistungsverzeichnis entweder als GAEB DA84-Datei oder GAEB X84-Datei zum schnelleren Datenaustausch zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist zu beachten, dass die zur Verfügung gestellten Daten in der Nummerierung beibehalten und nicht geändert werden dürfen!

Zur Eröffnung zugelassen sind nur Angebote, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind und an der dafür vorgesehenen Stelle unterschrieben sind!


Sofern die Unterlagen in papiergebundener Form eingereicht werden, werden diese nach dem Eröffnungstermin in das elektronische Verfahren übernommen.

Ihr Ansprechpartner:
Johann Bertram
Tel. 02631 802-703
Fax: 02631 802-607
verdingungsstelle@neuwied.de 

Unsere Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
 

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